Nachhilfe und Deutsch als Zweitsprache
Nachhilfe in Fremdsprachen für Schülerinnen und Schüler – auch in Deutsch als Zweitsprache (DaZ).
Gut zu wissen: Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können für Kinder und Jugendliche Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Schule muss bestätigen, dass die Förderung nötig ist. Zuständig ist Ihre Stadt oder Ihr Landkreis.
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